Um die Belastung aller Strom- und Wärmekunden angesichts der Energiepreiskrise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Bis zum 31.12.2023 wurden diese Entlastungen umgesetzt. 

 

So funktionieren die Energiepreisbremsen

► für Haushalte und kleinere Unternehmen 

Im Rahmen der Energiepreisbremse gelten folgende Referenzpreise für Haushalte und kleinere Unternehmen, abgerechnet nach dem sogenannten Standardlastprofil (SLP): 

  • für Gas 12 Cent pro kWh
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro kWh
  • für Strom 40 Cent pro kWh

Haushalte und kleine Unternehmen sind dabei Letztverbraucher, die einen Wärme- bzw. Erdgasverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh/Jahr haben. Im Strom liegt die Grenze bei 30.000 kWh/Jahr. Für Letztverbraucher mit höheren Verbräuchen gelten abweichende Regelungen.

Für 80 % des persönlichen, für Ihre Verbrauchsstelle prognostizierten Jahresverbrauchs gilt nun der festgelegte Referenzpreis. Konkret heißt das, dass der Staat die Differenz zwischen dem Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs und dem Referenzpreis übernimmt.

Für jede verbrauchte Kilowattstunde, die über das persönliche Entlastungskontingent – eben diese 80% – hinausgeht, zahlen Sie weiterhin den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Es lohnt sich also weiterhin Energie einzusparen. Durch das Sparen von Energie können Sie selbst dazu beitragen, den Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, zu senken. Sie reduzieren so noch einmal aktiv Ihre Kosten.

Die aktive Umsetzung der Energiepreisbremsen startete im März 2023. Die Preisbremsen galten jedoch rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Ersparnis für diese beiden Monate wurden entsprechend in der Anpassung Ihrer Abschläge berücksichtigt bzw. in der Jahresabrechnung verrechnet.

► für die Industrie und Großverbraucher

Zur Unterstützung von Kunden über 30.000 kWh bzw. 1.500.000 kWh werden, abweichend von den Regelungen für Haushaltskunden, 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent festgelegt. Folgende Netto-Referenzpreise gelten im Rahmen der Energiepreisbremsen für diese Kundengruppen: 

  • Gas- und Fernwärme 7,5 Cent
  • Strom 13 Cent

Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messentgelte.

Für RLM-Kunden wird für die Berechnung als Verbrauchsprognose der gemessene oder geschätzte Jahresverbrauch von 2021 genutzt.

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Kurz erklärt

Bestandteile zur Berechnung der Energiepreisbremsen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen Strom PBG und und EWPBG