Seit 01.01.2024 gibt es neue Regeln der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum §14a EnWG für Besitzer von Wallboxen, Wärmepumpen und weiteren steuerbaren Verbrauchsanlagen. Diese Änderungen helfen, das Stromnetz stabil zu halten. In diesem Text erklären wir, was das für Sie bedeutet und ob Sie etwas tun müssen.

Was hat sich geändert?

Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb waren, galten bisher als „unterbrechbare“ Verbrauchseinrichtungen. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch zeitweise gestoppt werden konnte, wenn dafür ein separater Zähler und ein eigener Vertrag vorhanden waren. Diese Regelung zur Unterbrechbarkeit war freiwillig: Die Anlagenbetreiber konnten selbst entscheiden, ob sie diese Funktion nutzen und so von reduzierten Netzentgelten und Preisen in entsprechenden Verträgen profitieren wollten.

Die Neuregelung durch die Bundesnetzagentur nimmt nun die Anlagenbetreiber stärker in die Pflicht. 

Warum ist das wichtig?

Die Steuerbarkeit von Anlagen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sorgt für

  • mehr Netzstabilität: Durch die gezielte Steuerung der Anlagen kann der Netzbetreiber Zeiten mit hoher Netzbelastung besser ausgleichen. Das hilft, Überlastungen zu vermeiden und reduziert das Risiko von Spannungsschwankungen oder sogar Stromausfällen. Die Stabilität des Netzes wird so langfristig verbessert, was für alle Stromnutzer von Vorteil ist.
  • effizientere Nutzung erneuerbarer Energien: Da Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Sonnenenergie wetterabhängig ist und deshalb in seiner Verfügbarkeit schwankt, hilft die Steuerbarkeit dabei, diesen Strom besser zu nutzen. Wenn viel erneuerbarer Strom verfügbar ist, können steuerbare Anlagen bevorzugt genutzt werden, was die Integration von sauberem Strom fördert und damit die Energiewende unterstützt.

Was ändert sich für Betreiber von Wärmepumpen & Co.?

Die Neuregelung führt einheitliche technische Standards und Vorgaben für die Steuerung von Wärmepumpen, Wallboxen oder Speichern ein, um eine bessere Kompatibilität zwischen den Anlagen und den Netzbetreibern zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass Anlagen in ganz Deutschland nach denselben Vorgaben steuerbar sind. Daran müssen Sie sich für den Betrieb Ihrer Anlage halten. 

Durch die Teilnahme am Steuerungsprogramm profitieren Sie als Anlagenbetreiber von niedrigeren Netzentgelten. Dies schafft einen finanziellen Anreiz, die Flexibilität der eigenen Anlage bereitzustellen und damit die Netzstabilität zu unterstützen.

Ab wann und für welche Anlagen gilt die neue Regelung?

Die neue Regelung der BNetzA zum § 14a EnWG betrifft alle Anlagenbetreiber, deren steuerbare Verbrauchseinrichtung ab 01.01.2024 in Betrieb genommen und durch den Installateur beim Netzbetreiber angemeldet wurde.

Wie profitieren Sie als Anlagenbetreiber von den reduzierten Netzentgelten?

Für die Reduzierung des Netzentgeltes gibt es zwei verschiedene Module. Im Standard wird die Reduzierung nach Modul 1 angewendet. 

Anlagenbetreiber, die für ihren steuerbaren Verbrauch eine separate Messung haben, können zwischen den Modulen wählen und wechseln. Werden Haushaltsstrom und steuerbare Anlagen unter einem Zähler gemessen, kommt nur Modul 1 zur Anwendung. 

Die Reduzierung des Netzentgelts wird in Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigt. 

Häufige Fragen