Unbundling & Gleichbehandlung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Elektrizitäts- bzw. Gasverteilnetz mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, gemäß § 7a Abs. 5 EnWG, für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb im Netzbereich zu sorgen.
Das bedeutet, dass Mitbewerbern ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Versorgungsleitungen für Strom und Erdgas gewährt werden muss.
Um das sicherzustellen, ist das Unternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Gleichbehandlungsprogramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes festzulegen.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte der SWM Magdeburg legt spätestens zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres der Bundesnetzagentur vor, um die Einhaltung und die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren.
Nachstehend finden Sie den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG und der Netze Magdeburg GmbH.