Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Energieausweis. Dieser gibt Käufern oder Mietern einen Überblick über den Energiebedarf des Objekts. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Ausweis. Informieren Sie sich hier, welcher für Ihr Gebäude geeignet ist. Alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

Grafik zur Auswahl des richtigen Energieausweises

So einfach geht's:

Am einfachsten können Sie den Energieausweis für Wohngebäude online in der SWM Vorteilswelt bestellen:

Jetzt online bestellen

Im ersten Schritt beauftragen Sie den Verbrauchsausweis online und erhalten dann eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Zur Erstellung des Verbrauchsausweises benötigen wir im zweiten Schritt weitere Angaben zu Ihrem Gebäude. Auch diese können Sie bequem online an uns übermittelen. Den Link dafür finden Sie in der Buchungsbestätigung. Folgende Daten werden hier u.a. abgefragt:

  • Angaben zum Gebäude - Wohnfläche, Baujahr des Hauses und der Heizungsanlage
  • Angaben zum Energieträger und zur Warmwassererzeugung
  • Energieverbrauch der Heizungsanlage - mindestens der letzten drei Jahre
  • mindestens jeweils ein Foto der Außenansicht des Gebäudes und der Heizungsanlage
  • Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes (Fensterverglasung, Heizung, Lüftungsart, Außenwände, Dach)

Die Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes sind freiwilig. Geben Sie jedoch Ihre Daten vollständig an, erhalten Sie im Energieausweis unverbindliche Modernisierungstipps für Ihr Gebäude.

Service-Tipp:
Verbrauchszusammenstellung durch SWM

Sie benötigen einen verbrauchsbasierten Energieausweis, haben aber keine vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre? Wir unterstützen Sie gern! Bei uns können Sie Ihre Verbrauchsinformationen einfach und kostengünstig bestellen.

  • Kosten:  47 Euro netto
    Erstellung einer Übersicht der Verbräuche der letzten drei Jahre für bis zu drei Zähler
    Jeder weitere Zähler kostet 6 Euro netto
  • Voraussetzung für die Zusammenstellung der Verbräuche:
    Sie sind Eigentümer der Immobilie

Sie sind nicht der Eigentümer? Mit einer Vollmacht des Eigentümers erstellen wir Ihnen gern die Übersicht der Verbräuche. 

Sie möchten die Verbrauchsdaten für Ihr Mehrfamilienhaus zusammenstellen lassen? Bei weniger als drei Wohneinheiten benötigen Sie dafür die Einwilligung aller Mieter. 

Jetzt Verbrauchszusammenstellung bestellen 

Gern können Sie zur Erstellung der Vollmachten diese Vorlagen nutzen:

Sie möchten den Energieausweis nicht online bestellen?

Alternativ können Sie auch:

  • Bestellformular herunterladen und ausfüllen
  • benötigte Objektdaten beilegen
  • per E-Mail oder per Post inkl. der Fotos an uns versenden

Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohngebäude

Bei Verkauf oder Vermietung von gewerblichen Gebäuden sind Sie als Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch mit einem Energieausweis nachzuweisen – Denkmäler ausgenommen. So verlangt es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Mit einem Verbrauchsausweis
erfüllen Sie diese Pflicht. Achtung: Bei Neubau oder energetischer Sanierung wird ein Bedarfsausweis fällig. Der Verbrauchsausweis enthält neben der Energieeffizienzklasse von A+ bis H künftig auch die CO₂ -Emissionen Ihres Gebäudes.

So bestellen Sie:

  1. Erfassungsbogen vollständig ausfüllen und unterschreiben
  2. Benötigte Objektaufnahmen beilegen
  3. Bogen inkl. Fotos an uns zurücksenden – online, per Post oder im Kundencenter

Für SWM Kunden kostet der Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohngebäude 59,00 EUR statt 80,00 EUR.