Vertrag
Wenn sich die Preise ändern, gibt es auch in der Grundversorgung ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung erfolgen. Das lohnt sich jedoch nur dann, wenn bereits ein neuer Energieliefervertrag zu günstigeren Konditionen abgeschlossen wurde. Wenn es zum Vertragsende keinen neuen Vertrag gibt und es wird Strom verbraucht, wird die Lieferstelle automatisch wieder dem Grundversorger zugeordnet. Allein durch die Strom- bzw. Gasentnahme kommt dann wieder ein Grundversorgungsvertrag mit neuen Preisen zustande.
Ja, das ist mit einer Vollmacht und der Kopie des Ausweises des Vertragspartners möglich. Eine entsprechende Vorlage der Vollmacht finden Sie hier:
Vollmacht
Der Schutz der Daten unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Deshalb hat ausschließlich unser Vertragspartner (=Vertragsinhaber) Zugriff auf seine Daten. Dazu gehören z.B. Abschläge anpassen, Informationen erhalten, Änderungen am Vertrag vornehmen bis hin zur Kündigung des Vertrages. Nur wenn uns eine Vollmacht und die Ausweiskopie vorliegen, erteilen wir Auskünfte oder nehmen Änderungen vor.
Bei unseren Tarifen SWM Spar, Natur, Regio und Profi läuft Ihr Vertrag in der Regel zunächst 12 Monate. Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. SWM Basis hat keine Mindestvertragslaufzeit. Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin und Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice.
Wenn Sie eine/n neue/n Vertragspartner/in aufnehmen lassen wollen, müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen und die Lieferstelle gemeinsam mit der/dem neuen Vertragspartner/in neu anmelden.
Genauso verhält es sich, wenn Sie eine gemeinsame Vertragspartnerschaft auflösen möchten. Der Vertrag muss gekündigt werden und der/die alleinige Vertragspartner/in meldet sich neu an.
Notwendige Formulare für die An- und Abmeldung finden Sie unter Downloads
Sind noch Fragen offen? Wir sind für Sie da.
Hier können Sie sich für unseren Onlineservice anmelden. So können Sie Ihre Kundendaten ganz einfach von zu Hause aus verwalten – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Sie können nicht nur Änderungen Ihrer Adresse oder Bankverbindung vornehmen, sondern auch eine Einzugsermächtigung erteilen, Ihre Abschläge anpassen, Zählerstände online übermitteln oder Ihren Vertrag wechseln.
Vertragsart | Information über Preisänderung |
Produktverträge Strom: SWM Spar, SWM Natur, SWM Heizstrom, SWM Regio, SWM Profi Gas: SWM Spar, SWM Natur | 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erhalten Sie ein individuelles Preisanpassungsschreiben. Wir veröffentlichen die neuen Preise auch auf unserer Internetseite. |
Grundversorgungsverträge SWM Basis Strom, SWM Basis Heizstrom, SWM Basis Erdgas | 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung wird die Preisänderung öffentlich bekanntgegeben, z.B. in der örtlichen Tagespresse. Zusätzlich versenden wir Preisänderungsschreiben und veröffentlichen die Preise auf unserer Internetseite. |
Nein, Sie brauchen keine Mindestmenge abnehmen. Findet keine Energieentnahme statt, ist nur der jährliche Grundpreis zu zahlen.
SWM sind Grundversorger in Magdeburg. Mit Übernahme von Wohn- oder Gewerberäumen besteht die Möglichkeit der Energieentnahme. Erfolgt keine vorherige Anmeldung bei einem Lieferanten entsteht, automatisch ein Lieferverhältnis zwischen dem Abnehmer und dem Grundversorger (SWM). Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gern beraten wir Sie zu unseren Produkten.
Die Netze Magdeburg GmbH ist für Sie der zuständige Stromnetzbetreiber im Stadtgebiet Magdeburg. Dieser kümmert sich um die Bewirtschaftung der Stromnetze in Magdeburg und sorgt für eine störungsfreie Stromlieferung.
Tarife
Unsere Kunden versorgen wir zuverlässig, wirtschaftlich und umweltverträglich mit Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser. Außerdem entsorgen wir das Abwasser der Stadt.
Tarifangebot für Strom, Gas und Heizstrom
Preisinformationen Trinkwasser Entgeltinformationen Abwasser
Alle Infos zur Zusammensetzung des Strompreises, der Entwicklung der staatlichen Umlagen und Netzentgelte haben wir Ihnen auf einen Blick zusammengestellt.
Bei uns ist drin, was draufsteht. Unsere Preisgarantie beinhaltet im Gegensatz zu vielen anderen Energieanbietern auch staatliche Abgaben. Lediglich eine Erhöhung der Umsatzsteuer und der Energiesteuer sind von der Preisgarantie ausgenommen.
Bei uns ist drin, was draufsteht. Unsere Preisgarantie beinhaltet im Gegensatz zu vielen anderen Energieanbietern auch staatliche Abgaben und Umlagen. Lediglich eine Erhöhung der Umsatzsteuer und der Stromsteuer sind von der Preisgarantie ausgenommen.
Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, senden wir Ihnen Vertragsunterlagen zu. Wenn wir diese unterschrieben zurückerhalten, kündigen wir für Sie bei Ihrem jetzigen Versorger und melden Sie für den gewünschten Tarif an. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig, ab wann Sie von SWM beliefert werden. Vor Ablauf des Lieferjahres bitten wir Sie, Ihren Zähler abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Kurz danach kommt dann Ihre Jahresverbrauchsrechnung.
Umzug
alte Wohnung
- Für Ihrem Umzug müssen Sie zunächst die alte Wohnung bei uns abmelden. Ihre Kündigungsfrist bei Auszug finden Sie in Ihrem Vertrag.
- Hierfür nutzen Sie am einfachsten unser
- Nach Wohnungsübergabe/Schlüsselabgabe mit Ihrem alten Vermieter übermitteln Sie uns die Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll.
neue Wohnung
- Mit der Wohnungsübergabe/Schlüsselübergabe mit Ihrem neuen Vermieter erhalten Sie im Übergabeprotoll alle wichtigen Daten: Zählernummern & Zählerstände
- Wählen Sie Ihren passenden Tarif für die neue Wohnung aus. Gern beraten wir Sie auch persönlich.
Grundsätzlich beziehen sich Ihre Verträge mit SWM immer auf den Strom-, Gas- und/oder Heizstromzähler. Und das bedeutet für Sie, dass Sie alle Verträge für die alte Wohnung kündigen müssen und die neue Wohnung angemeldet werden muss. Das gilt gleichzeitig auch für die Optionen (Kombi-Bonus oder Online-Bonus).
Alles was Sie wissen müssen finden Sie im SWM Umzugsservice
Die Abschlagshöhe variiert je nach Verbrauch.
Gern berücksichtigen wir Ihren Abschlagwunsch. Teilen Sie uns diesen bei Ihrer Anmeldung einfach mir. Andernfalls wird der Betrag pauschal anhand von Durchschnittswerten festgesetzt.
Handelt es sich um einen Eigentümerwechsel ist zur Anmeldung bei SWM eine beglaubigte Kopie des Notarvertrags oder eine Kopie des Grundbuchauszugs notwendig.
Was sie sonst noch beachten müssen, haben wir Ihnen kurz und knapp zusammengestellt.
Rechnung/Abschlagszahlungen
Nord/LB Magdeburg
KTO 122 032 865, BLZ 250 500 00
IBAN DE28 2505 0000 0122 0328 65, BIC NOLADE2HXXX
Vergessen Sie nie wieder eine Überweisung, nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil!
Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten? Hier können Sie sich informieren.
Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post.
Wenn Sie im SWM Onlineservice registriert sind, stellen wir Sie einmal jährlich online zur Verfügung.
Abschlagszahlungen sind monatliche Zahlungsbeträge für die Belieferung Ihrer genutzten Energie. Da der Verbrauch variiert, erfolgt einmal pro Jahr mit Ablesung Ihres Zählers eine genaue Abrechnung Ihrer Energie. Dabei werden die geleisteten Zahlungen mit dem Jahresrechnungsbetrag verrechnet.
Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem zu erwartenden Energieverbrauch. Je nach Energieverbrauch kann sich dann ein Guthaben oder Nachzahlung ergeben.
Melden Sie sich einfach in unserem Onlineservice an. Hier können Sie Ihre Kundendaten ganz einfach von zu Hause aus verwalten – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Unter anderem können sie hier auch Ihre Abschläge anpassen.
Das kann unterschiedliche Gründe haben. Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Rechnung schauen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Das Team vom Kundenservice hilft Ihnen gern.
0391 587-2323
Ihr Erdgaszähler misst nur das Volumen, nicht aber die Energiemenge, die in dem gemessenen Volumen enthalten ist. Durch die Umrechnung von m³ in kWh wird der Energieverbrauch genau bestimmt. Die Umrechnung basiert auf einer physikalischen Formel, die den Luftdruck, die Gastemperatur und den Brennwert des gelieferten Gases berücksichtigt.
Auf Ihrer Jahresrechnung wird Ihr Gasverbrauch daher in Kilowattstunden ausgewiesen. Wie sie selbst die Umrechnung von m³ in kWh durchführen können, erläutern wir Ihnen in unserem "Informationsblatt zur Gasabrechnung". Hier erfahren Sie auch, welche Bedeutung die Zustandszahl Z und der Brennwert für die Berechnung Ihrer verbrauchten Energiemenge haben. Unsere monatlichen Abrechnungsbrennwerte für Erdgas finden Sie hier.
Hierzu haben wir Ihnen alles was Sie wissen müssen übersichtlich zusammengestellt.
Bei unerwarteten Zahlungsproblemen finden wir eine gemeinsame Lösung.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung richten Sie bitte an unseren Kundenservice per Post (Städtische Werke Magdeburg, Am Blauen Bock 1, 39104 Magdeburg), an unserer Hotline zum Ortstarif 0391 587-2323 oder schreiben Sie uns hier!
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach §111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240- 69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: Mo - Fr. von 8-20 Uhr 0228 14 15 16 Fax: 030 22480-323, Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de.
Bonusangebote
Alle Stromkunden, die Ihre Kundendaten mit dem SWM Onlineservice ganz einfach von zu Hause aus händeln, profitieren von unser Online-Option.
Kombinieren Sie Ihren Stromtarif mit einem unserer günstigen Erdgas- oder Heizstromtarife und sparen Sie doppelt!
Zähler
Der Abwasserreduzierungs- oder Gartenwasser-Zähler ermittelt den Verbrauch von Wasser, das im Garten genutzt wird und nicht in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird. Für dieses versickernde Wasser brauchen SWM Kunden kein Entsorgungsentgelt bezahlen.
Nach dem Einbau des Gartenwasser-Zählers können Sie bei uns beantragen, dass für Ihr Gartenwasser kein Abwasserentgelt mehr erhoben wird.
Ihr zuständiger Netzbetreiber liest einmal im Jahr ihren Zähler ab. Es kann auch vorkommen, dass dieser Ihnen Ablesekarten zusendet.
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Die Zählernummer befindet sich auf Ihrem Stromzähler. Sie wird durch eine Gerätenummer und einen Strichcode gekennzeichnet.
Auf Ihrer Stromrechnung ist die Zählernummer ebenfalls vermerkt.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler, die den Stromverbrauch messen und dem Verbraucher historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte über 24 Monate zur Verfügung stellen. Die Stromverbrauchsdaten werden gespeichert und sind auf dem Display direkt am Zähler ablesbar. Diese Zähler werden bei Jahresverbräuchen unter 6.000 kWh, also bei einem typischen Privathaushalt, eingebaut.
Wird eine moderne Messeinrichtung mit einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) verbunden, so entsteht ein intelligentes Messsystem. Das Smart Meter Gateway, eine Art Datendrehscheibe, die in einem Kommunikationsnetz eingebunden ist, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.
Das kleine 1x1 der Energiewelt
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der Netze verantwortlich. Der Lieferant hingegen konzentriert sich ausschließlich auf die Belieferung des Kunden mit Energie.
Die Energieeffizienz ist ein Maß für den Aufwand (Verbrauch) von Energie zur Erreichung eines bestimmtes Nutzens. Je weniger Strom der Kühlschrank zur Erreichung des Nutzens verbraucht, desto höher (besser) ist seine Energieeffizienz und je mehr Strom er verbraucht, desto niedriger (schlechter) ist diese.
Wenn Ihr aktueller Energiebezug nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein.
Der Grundversorger ist laut Energiewirtschaftsgesetz das Energieversorgungsunternehmen, welches in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom/Gas versorgt.
Alle Haushalte bekommen zunächst Energie in Form der Grundversorgung vom Grundversorger, sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten besteht.
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils gewählte Tarif.
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der Energiewende das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% zu reduzieren. Erhebliche Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid werden durch die Nutzung erneuerbarer Energien eingespart. Daher unterstützt der Gesetzgeber die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme mithilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG-Umlage oder auch Ökostromumlage genannt - wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient seitdem dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie ist eine staatlich erhobene Umlage und für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zu zahlen. Der Einfachheit halber wird sie durch den Energieversorger eingenommen und von diesem dann vollständig abgeführt.
Um die wirtschaftlichen Folgen für die Verbraucher durch die Turbulenzen an den weltweiten Energiemärkten abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2022 diese Umlage von 3,723 Cent (netto) je Kilowattstunde auf 0,00 Cent zu reduzieren.
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gern!
Das Team vom SWM Kundenservice.
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