Die Versorgung von Verbrauchern mit Erdgas ist auch gesichert, wenn ein Energieversorger nicht mehr liefert. Kraft Gesetzes springt dann der örtliche Grundversorger mit der Ersatzversorgung für maximal drei Monate ein.
Wichtig: Anspruch auf eine Ersatzversorgung besteht nur für Letztverbraucher, die in Niederdruck versorgt werden.
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Dies regelt § 3 Ziffer 22 des EnWG.
Unser Ersatzversorgungsangebot stellt sicher, dass Sie zuverlässig und nahtlos mit Erdgas versorgt werden.
Die Ersatzversorgung greift beispielsweise, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder wenn es zu Verzögerungen bei einem Versorgerwechsel kommt.
Wir als Ihr örtlicher Grund- und Ersatzversorger springen dann mit der Energielieferung ein. Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Eine Kündigung der Ersatzversorgung ist täglich möglich.
Die Ersatzversorgung erfolgt zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Sie bleiben durch die tägliche Kündigungsmöglichkeit voll flexibel und können sich jederzeit für ein anderen Gasvertrag entscheiden.
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden erfolgt zu den Preisen der SWM Erdgas Ersatzversorgung
SWM Erdgas Ersatzversorgung
Gültig ab | Grundpreis brutto (netto) EUR/Jahr | Arbeitspreis brutto (netto) ct/kWh |
---|---|---|
15.12.2024 | 428,40 (360,00) | 17,78 (14,94) |
Die ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten den Umsatzsteuersatz von zur Zeit 19 % für Erdgaslieferungen. Der aufgeführte Netto-Arbeitspreis enthält die gesetzliche Erdgassteuer von zur Zeit 0,55 ct/kWh und kalkulatorische kurzfristige Beschaffungskosten in Höhe von 9,79 ct/kWh.
Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden
Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Verbrauch, der 10.000 Kilowattstunden im Jahr übersteigt, sind Nichthaushaltskunden.
Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden in Niederdruck
Für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden in Niederdruck gelten folgende Preise:
Gültig ab | Grundpreis (netto) EUR/Jahr | Arbeitspreis (netto) ct/kWh |
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15.12.2024 | 1.200,00 | 14,54 |
Die angegebenen Preise erhöhen sich um die von SWM an den zuständigen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber abzuführenden Netznutzungsentgelte bzw. Messstellenbetriebskosten in der jeweils geltenden Höhe. Die entsprechend gültigen Preisblätter sind auf der Internetseite des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers veröffentlicht.
Alle aufgeführten Preise und Preisbestandteile sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
Des Weiteren verstehen sich die genannten Preise zzgl. folgender Bestandteile in der jeweils geltenden Höhe:
- Konzessionsabgabe
Der zuvor genannte Arbeitspreis erhöht sich weiter um die von den SWM an den zuständigen Netzbetreiber auf Grund vertraglicher Vereinbarungen zu leistenden Zahlung zum Ausgleich der vom Netzbetreiber abzuführenden Konzessionsabgabe in der jeweils geltenden Höhe. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem jeweils zwischen dem Netzbetreiber und der betreffenden Gemeinde bzw. dem betreffenden Landkreis nach Maßgabe der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vereinbarten Konzessionsabgabensatz in der jeweils gültigen Höhe. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht.
- Bilanzierungsumlage
Der zuvor genannte Arbeitspreis erhöht sich um die von SWM an den Marktgebietsverantwortlichen abzuführende Bilanzierungsumlage. Der Marktgebietsverantwortliche ist gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Bilanzierung Gas (GaBi Gas 2.0) verpflichtet, Kosten und Erlöse für Regel- und Ausgleichsenergie auf separaten Umlagekonten getrennt nach SLP- und RLM-Entnahmestellen zu verbuchen und den Saldo der Umlagekonten in monatlichen Abständen zu veröffentlichen. Falls die prognostizierten Kosten die erwarten Einnahmen für ein Umlagekonto übersteigen, erhebt der Marktgebietsverantwortliche jährlich jeweils für den Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. des Folgejahres eine Bilanzierungsumlage für SLP- und RLM-Entnahmemengen. Die Höhe der Bilanzierungsumlage ist auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (derzeit: www.tradinghub.eu) veröffentlicht.
- Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG
Die zuvor genannten Arbeitspreise verstehen sich zuzüglich der an den Marktgebietsverantwortlichen zu zahlenden Gasspeicherumlage, welche sich auf die Kosten bezieht, die durch die Vorgaben zur Füllung der Speicher entstehen. Höhere Kosten fallen etwa durch den Einkauf von Erdgas als LNG statt Pipelinegas an.
- Preis für CO2 nach dem BEHG
Der zuvor genannte Arbeitspreis erhöht sich um die von SWM zu zahlenden Kosten für CO2-Emissionen gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem im BEHG festgelegten Preis und der in der Emissionsberichterstattungsverordnung (BeV 2022) geregelten Berechnung der konkreten Mehrbelastungen für die Belieferung mit Erdgas.
- Energiesteuer (derzeit 0,55 ct/kWh)
Der zuvor genannte Arbeitspreis erhöht sich um die Energiesteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 0,55 ct/kWh).
Ersatzversorgung mit Aushilfsenergie in Mittel- und Hochdruck
Für mittel- und hochdruckversorgte Nichthaushaltskunden liefern wir die Energie zu den Preisen unserer Aushilfsenergie.
Bitte wenden Sie sich an vertrieb(at)sw-magdeburg(dot)de. Sie erhalten dann ein aktuelles Angebot.