Alten Vertrag kündigen, neuen Vertrag abschließen
Am schnellsten geht's im SWM Onlineservice
Mit dem Log-in in unseren SWM Onlineservice sehen Sie alle Daten Ihrer aktuellen Verträge auf einen Blick. Im Menüpunkt Auszug/Umzug leiten wir Sie ganz einfach durch alle Schritte, die es braucht, um Ihren alten Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag für den neuen Wohnort, mit neuem Zähler, abzuschließen. Alles in einem Schritt – ohne weiteren Papierkram.
Gut zu wissen
Grundsätzlich: Ihr SWM Strom- oder Gasvertrag bezieht sich immer auf den Zähler, der zur Wohnung gehört. Das bedeutet, ziehen Sie um, muss der Energievertrag Ihrer alten Wohnung abgemeldet und in der neuen Wohnung angemeldet werden. Dazu müssen die jeweiligen Zählerstände abgelesen werden. Mit dem Anfangs- und End-Zählerstand wird die Menge für die Strom-der Gasabrechnung genau ermittelt. Beim Umzug ist es wichtig zu wissen, wie viel Energie bis zum Auszug auf dem Zähler Ihrer alten Wohnung aufgelaufen ist. Damit wird eine korrekte Schlussabrechnung erstellt.
Energielieferverträge enden nicht automatisch bei einem Umzug. Sie müssen Ihren Vertrag aktiv kündigen. Bei einem Umzug haben sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG) mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen (2 Wochen in der Grundversorgung). Das heißt, auch im Falle eines Umzuges, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Sie sollten deshalb rechtzeitig vor dem Umzug kündigen und einen neuen Energieliefervertrag für die neue Anschrift abschließen. Diese Checkliste hilft beim richtigen Vorgehen:
Vor dem Umzug:
- Alten Energieliefervertrag kündigen: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag rechtzeitig, am besten sofort, nachdem Sie Ihre alte Wohnung gekündigt haben. Das können Sie problemlos online erledigen. Als Kündigungsgrund geben Sie bitte "Auszug (außerordentliche Kündigung)" an.
Hier kündigen - Neuen Energieliefervertrag abschließen: Wählen Sie für Ihre neue Wohnung einen SWM Tarif aus, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Den neuen Vertrag können Sie ganz einfach online abschließen, sobald Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Dazu benötigen Sie unter anderem Ihre neue Zählernummer. Diese kann Ihnen Ihr neuer Vermieter mitteilen.
Tarif wählen und neuen Vertrag abschließen

Am Einzugstag / Wohnungsübergabe neue Wohnung
- Neuer Vertrag muss spätestens zum Einzugstag aktiv sein
- Zählerstand in der neuen Wohnung ablesen (am besten mit Foto)
- Zählernummer und - stand notieren und im Übergabeprotokoll festhalten Zählerstandumgehend an uns übermitteln.
Zählerstand übermitteln
Am Auszugstag / Wohnungsabnahme alte Wohnung
- Zählerstand in der alten Wohnung ablesen (am besten mit Foto)
- Zählernummer und - stand notieren und im Übergabeprotokoll festhalten
- Zählerstand zum Auszug umgehend an uns übermitteln.
Zählerstand übermitteln
Unsere Empfehlung:
Nach Vertragsbestätigung können Sie sich im SWM Onlineservice registrieren. Hier können Sie Ihren Vertrag verwalten und unsere Bonus-Optionen SWM Kombi und SWM Online selbst aktivieren.
Was ist bei einem Haus zu beachten?
SWM Umzugskoffer
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