Sparen beginnt im Garten
Der Gartenwasser-Zähler ermittelt den Verbrauch von Wasser, das im Garten genutzt wird und nicht in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird. Für dieses versickernde Wasser brauchen SWM Kunden kein Entsorgungsentgelt bezahlen.
Nach dem Einbau des Gartenwasser-Zählers können Sie beantragen, dass für Ihr Gartenwasser kein Abwasserentgelt mehr erhoben wird.
Der Zähler für Gartenwasser muss im Haus installiert sein, damit er vor Frost geschützt ist. Der beste Platz ist neben dem normalen Wasserzähler, an der Leitung für Gartenwasser. Wichtig ist, dass der Zähler geeicht und fachmännisch eingebaut ist. Da ein Installateur dies überprüfen und bestätigen muss, empfehlen wir ein Angebot inklusive Zähler und Einbau einzuholen. In unserem Installateursverzeichnis finden Sie geeignete Fachpartner.
Eichfrist beachten
Ihr Gartenwasser-Zähler muss den geltenden mess- und eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Eichgültigkeitsdauer für Kaltwasserzähler beträgt derzeit 6 Jahre ab dem Beglaubigungsjahr bzw. ab der Eichung. Wenn die Eichgültigkeit abgelaufen ist, kann keine Absetzung der nicht eingeleiteten Abwassermengen mehr erfolgen.