Stromversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung des Energieträgermix zu informieren.
Zunehmender Wettbewerb macht eine Diversifizierung der Beschaffung unumgänglich. Damit ist Energiebeschaffung ein zunehmend komplexeres Geschäft. Die Ware Strom wird nach Lieferzeiträumen (Lang-/ Mittel-/ Kurzfristprodukte) sowie nach Erzeugungsquellen und Lieferanten unterschieden.
Der allergrößte Teil der im Großhandel erworbenen Energiemengen stammt mindestens sekundär von der Strombörse.
Die Herkunft des Stroms von der Strombörse ist nicht reproduzierbar. Nach den Regelungen der Stromkennzeichnung wird in diesem Fall der Durchschnittswert des europäischen Verbundnetzes (UCTE-Mix*) zum Ansatz gebracht.