Die SWM Magdeburg bieten Ihnen eine moderne Entsorgung von Abwässern in der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Gerwisch.
Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes Wasser, aber auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.
Die Entgeltberechnung erfolgt im Namen und im Auftrag der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (100% Tochter der SWM).
Preisinformation zur Abwasserentsorgung
gültig ab 1.1.2023
| Netto [EUR/m³] | Brutto [EUR/m³] |
Einleitung von Schmutzwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben von Grundstücken, die dem dauernden Wohnen oder gewerblichen Zwecken dienen: Bemessungsgrundlage ist die bezogene Trinkwassermenge. | 3,09 | 3,68 |
Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben von Grundstücken, die nicht dem dauernden Wohnen und die nicht gewerblichen Zwecken dienen: Bemessungsgrundlage ist der Abfallmengenmaßstab (die entsorgte Menge). | 3,09 | 3,68 |
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 18,06 | 21,49 |
Zusätzlich Preise für:
- Mehraufwendungen und Sonderleistungen zur Beseitigung von Schmutzwasser
- Niederschlagswasser
- Direkteinleitung
- Sonstige Entgelte
- Starkverschmutzungszuschläge
entnehmen Sie bitte dem Preisblatt zu den Abwasserentsorgungsbedingungen.
Anpacken. Durchziehen. Hinkriegen.
Das ist echte Teamarbeit. Hier verlässt sich jeder auf jeden. Und das ist gut so. Unsere Verantwortung für die funktionierende Technik, gereinigtes Abwasser und eine saubere Umwelt nehmen wir gemeinsam wahr. Das bringt nicht nur uns was. Können Sie glauben.
Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen ist als bedarfsgerechte Entsorgung organisiert. Die Bedarfsmeldungen sollten telefonisch oder schriftlich mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Wir empfehlen eine Entleerung erst dann anzumelden, wenn diese auch wirklich notwendig ist. Als Richtgröße gilt, dass zur Entleerung mindestens ¾ des Fassungsvermögens der Grube auch gefüllt ist. Eine Teilentleerung ist nicht möglich.
Öffentliches Kanalnetz
Handlungen an öffentlichen Abwasseranlagen, z. B. bei Verstopfungen von Kanälen, dürfen ausschließlich durch die SWM Magdeburg vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage hierfür sind die Abwasserentsorgungsbedingungen der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM), in denen es im § 8 Absatz 6 heißt:
"Arbeiten an öffentlichen Abwasseranlagen, auch wenn sie durch private Grundstücke verlaufen, sind ausschließlich der AGM bzw. den von ihr beauftragten Dritten vorbehalten."
Störungen
Bei auftretenden Störungen erreichen Sie den Entstörungsdienst unter 0391 587-2244.
Bei Störungen an der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) können andere Dienstleistungsbetriebe im Auftrag des Betroffenen tätig werden. Als Abgrenzungspunkt zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der GEA gilt der Übergabeschacht bzw. die Grundstücksgrenze. Etwaige Kosten, die durch widerrechtlich durchgeführte Arbeiten von anderen Dienstleistern an öffentlichen Abwasseranlagen entstanden sind, werden von der AGM bzw. den SWM Magdeburg nicht übernommen.