Die SWM Magdeburg bieten Ihnen eine moderne Entsorgung von Abwässern in der Landes­haupt­stadt Magdeburg und der Gemeinde Gerwisch.

Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes Wasser, aber auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Nieder­schlags­wasser.

Die Entgelt­be­rech­nung erfolgt im Namen und im Auftrag der Abwas­ser­ge­sell­schaft Magdeburg mbH (100% Tochter der SWM).

Preis­in­for­ma­tion zur Abwas­ser­ent­sor­gung

 gültig ab 1.1.2025

 

Netto [EUR/m³]Brutto [EUR/m³]

Einleitung von Schmutzwasser in die öffentlichen Abwas­ser­an­lagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben von Grundstücken, die dem dauernden Wohnen oder gewerblichen Zwecken dienen: Bemes­sungs­grund­lage ist die bezogene Trink­was­ser­menge.

3,283,90

Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben von Grundstücken, die nicht dem dauernden Wohnen und die nicht gewerblichen Zwecken dienen: Bemes­sungs­grund­lage ist der Abfall­men­gen­maß­stab (die entsorgte Menge).

3,283,90

Fäkalschlamm aus Klein­klär­an­lagen

18,0621,49

Zusätzlich Preise für:

  • Mehraufwendungen und Sonderleistungen zur Beseitigung von Schmutzwasser
  • Niederschlagswasser
  • Direkteinleitung
  • Sonstige Entgelte
  • Starkverschmutzungszuschläge

entnehmen Sie bitte dem Preisblatt zu den Abwas­ser­ent­sor­gungs­be­din­gungen.

SWM Mitarbeiter Bereich Abwasser stehen in Gruppe zwischen SWM Fahrzeugen
Zwei Mitarbeiter von SWM aus dem Bereich Abwasser gehen durch Abwasser im Kanal

Anpacken. Durchziehen. Hinkriegen.

Das ist echte Teamarbeit. Hier verlässt sich jeder auf jeden. Und das ist gut so. Unsere Verantwortung für die funk­tio­nie­rende Technik, gereinigtes Abwasser und eine saubere Umwelt nehmen wir gemeinsam wahr. Das bringt nicht nur uns was. Können Sie glauben.


SWM Mitarbeiter bedient das SWM Kanalspülfahrzeug

Entsor­gung aus abfluss­losen Sammel­gruben und Klein­klär­an­lagen

Die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Klein­klär­an­lagen ist als bedarfs­ge­rechte Entsorgung organisiert. Die Bedarfs­mel­dungen sollten telefonisch oder schriftlich mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin erfolgen. 

Wir empfehlen eine Entleerung erst dann anzumelden, wenn diese auch wirklich notwendig ist. Als Richtgröße gilt, dass zur Entleerung mindestens ¾ des Fassungs­ver­mö­gens der Grube auch gefüllt ist. Eine Teilentleerung ist nicht möglich.

Öffent­li­ches Kanalnetz

Handlungen an öffentlichen Abwas­ser­an­lagen, z. B. bei Verstopfungen von Kanälen, dürfen ausschließlich durch die SWM Magdeburg vorgenommen werden.

Mitarbeiter der SWM überwacht Kamerafahrt im Abwasserkanal.

Rechts­grund­lage

Rechtsgrundlage hierfür sind die Abwasserentsorgungsbedingungen der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM), in denen es im § 8 Absatz 6 heißt:

"Arbeiten an öffentlichen Abwasseranlagen, auch wenn sie durch private Grundstücke verlaufen, sind ausschließlich der AGM bzw. den von ihr beauftragten Dritten vorbehalten."

Störungen

Bei auftretenden Störungen erreichen Sie den Entstö­rungs­dienst unter 0391 587-2244.

Bei Störungen an der Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­lage (GEA) können andere Dienst­leis­tungs­be­triebe im Auftrag des Betroffenen tätig werden. Als Abgren­zungs­punkt zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der GEA gilt der Über­ga­be­schacht bzw. die Grund­stücks­grenze. Etwaige Kosten, die durch widerrechtlich durchgeführte Arbeiten von anderen Dienstleistern an öffentlichen Abwas­ser­an­lagen entstanden sind, werden von der AGM bzw. den SWM Magdeburg nicht übernommen.

Abwas­ser­ge­sell­schaft Magdeburg

Ansicht des Klärwerks Magdeburg / Gerwisch

Häufige Fragen