Die Gaspreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.
Sie entlastete private Haushalte und kleine Unternehmen bis 1,5 Mio. kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 galt die Gaspreisbremse rückwirkend.
Den staatlichen Entlastungsbetrag haben wir für unsere Gaskunden automatisch berücksichtigt und Ihre Abschläge im März 2023 angepasst. Sie haben dazu eine neue Abschlagsinformation von uns erhalten.
Berechnung der Gaspreisbremse
Beispielrechnung
Jahresverbrauchsprognose | 80% Jahresverbrauchsprognose | Referenzpreis | Arbeitspreis | |
12.000 kWh | 9.600 kWh | 12 ct | 20,39 ct | |
Entlastungsbetrag | 20,39 ct (Arbeitspreis) - 12 ct (Referenzpreis) = 8,39 ct x 9.600 kWh | |||
805,44 € |