Die Strompreisbremse wurde für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten von der Bundesregierung beschlossen.
Sie entlastete private Haushalte und kleine Unternehmen bis 30.000 kWh Verbrauch / Jahr direkt und wird aus Bundesmitteln finanziert. Für die Monate Januar und Februar 2023 galt die Strompreisbremse rückwirkend.
Den staatlichen Entlastungsbetrag haben wir für unsere Strom- und Heizstromkunden automatisch berücksichtigt und Ihre Abschläge angepasst. Sie haben dazu eine neue Abschlagsinformation von uns erhalten.
Berechnung der Strompreisbremse
Beispielrechnung
Jahresverbrauchsprognose | 80% Jahresverbrauchsprognose | Referenzpreis | Arbeitspreis | |
2.500 kWh | 2.000 kWh | 40 ct | 49,40 ct | |
Entlastungsbetrag | 49,40 ct (Arbeitspreis) - 40 ct (Referenzpreis) = 9,40 ct x 2.000 kWh | |||
188,00 € |