Ein Nebenzähler, der zur Erfassung von Wassermengen für die Gartenbewässerung dient, muss von einer zugelassenen Fachfirma fest installiert sein und den eichrechtlichen Vorschriften genügen.
Ohne die Verwendung ordnungsgemäßer, fest installierter Zähler wird die Reduzierung der Abwassermenge nicht anerkannt.
Die Installation der Nebenzähler sowie etwaiger Zapfstellen muss fachgerecht durch ein entsprechend der AVB Wasser V § 12 zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen vorgenommen werden.
Folgende Hinweise sind zu dabei beachten:
- Der Nebenzähler muss vor Frosteinwirkung geschützt werden
- Stagnierendes Wasser, insbesondere in den Wintermonaten, sollte durch eine sinnvolle anlagentechnische Gestaltung vermieden werden