Die Arbeiten zur Havariebeseitigung Julius-Bremer Str. Otto von Guericke Str. haben einen neuen Stand erreicht. Seit dem 15.10.2024 befindet sich ein Spezialgerät auf der Baustelle, das die Träger für den geplanten Verbau setzt. Bis zum 25.10.24 müssen alle 26 Verbauträger ca. 8m in die Tiefe gebracht werden, um den geplanten Terminplan einzuhalten. Lärmbelästigungen sind dabei leider nicht zu vermeiden. Im Nachgang erfolgt der Ersatzneubau eines neuen Wärmebauwerkes, das als zukünftiger Hautknotenpunkt für die Fernwärmeversorgung des Stadtgebietes Mitte und südliche Mitte dient. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum Januar 2025.
Hintergrund:
Aufgrund einer Havarie am Kollektor und einer provisorisch instandgesetzten Anlage der Fernwärme im Kreuzungsbereich der Julius-Bremer-Straße Ecke Otto-von-Guericke Straße sind vorbereitende Arbeiten notwendig. Über den zentralen Knotenpunkt im Kreuzungsbereich wird das Stadtzentrum mit den Medien Trinkwasser, Gas und Fernwärme versorgt. Da die Anlagen zum Teil über 100 Jahre alt sind und durch die vorherrschenden Verkehrsströme zunehmend stark beansprucht werden, müssen im Kreuzungsbereich Leitungen neu verlegt werden. Die Umsetzung der Hauptmaßnahme ist für das Jahr 2025 geplant.
Die vorbereitenden Arbeiten umfassen in diesem Jahr die Baufeldfreimachung im Bereich der vorhandenen Grünfläche, unter der sich diverse Schachtbauwerke und Anlagen befinden. Diese sind zwingend zu sichern und zum Teil zu erneuern. Um den Eingriff auf ein Mindestmaß zu beschränken, wird der östliche Teil der Grünfläche einschließlich des Baumbestandes in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch entsprechende Schutzeinrichtungen gesichert und erhalten. Für die Umsetzung der Maßnahme war es erforderlich, die im westlichen Bereich der Grünfläche vorhandenen Bäume zu fällen. Im Nachgang zur Fällung wird das Bauwerk unter dem Grünstreifen ertüchtigt und die Erneuerung der Anlagen für die Medien Fernwärme, Trinkwasser, Gas und Info realisiert. Aufgrund der statischen Randbedingungen, der Lage der Bestandsanlagen und der vorhandenen Bauweise ist ein Ausweichen in andere Verlegeräume technisch nicht möglich.