Arbeiten an elek­tri­schen Anlagen

Die Ausführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen basiert auf den Regelungen der Nieder­span­nungs­an­schluss­ver­ord­nung (NAV). Demnach dürfen elektrische Anlagen, die an das Nieder­span­nungs­netz eines Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden sollen, nur durch den Netzbetreiber selbst bzw. durch ein in ein Instal­la­teur­ver­zeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Instal­la­ti­ons­un­ter­nehmen errichtet, erweitert, geändert bzw. instand gehalten werden.

Die Netze Magdeburg GmbH ist der Verteil­netz­be­treiber Strom im Stadtgebiet Magdeburg und in den Gemarkungen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen. Die SWM Magdeburg sind als Dienstleister mit der Führung des Instal­la­teur­ver­zeich­nisses der Netze Magdeburg GmbH beauftragt.

Sämtliche in dieses Verzeichnis eingetragene Instal­la­ti­ons­firmen sind zur Ausführung der o.g. Arbeiten an elektrischen Anlagen berechtigt.

Zum Instal­la­teur­ver­zeichnis der Netze Magdeburg GmbH

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