Privilegierung für Wärmepumpen-Strom
Sie betreiben Ihre Wärmepumpe mit separatem Zähler?
Dann haben wir gute Nachrichten: Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei staatlich festgelegten Umlagen, die Bestandteil Ihres Heizstrom-Tarifes sind:
- KWKG-Umlage
- Offshore-Netzumlage
Beide Umlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen auf "Null" (0,00 ct/kWh) gesetzt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung
- Sie betreiben an der genannten Verbrauchsstelle eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, die über einen eigenen Zähler mit dem Netz verbunden ist.
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.*
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.
So können Sie die Senkung der Umlagen beantragen
Füllen Sie unser beschreibbares Dokument zur Eigenerklärung aus und senden uns dies per E-Mail an kundenservice(at)sw-magdeburg(dot)de. Für das Formular benötigen wir neben Ihren Kontaktdaten folgende Informationen:
- Vertragskontonummer Ihres Heizstrom-Vertrages - Die Nummer finden Sie zum Beispiel im Onlineservice unter dem Menüpunkt "Vertrag" oder in Ihrer Rechnung.
- Marktlokation - Auch diese Nummer finden Sie im Onlineservice unter dem Menüpunkt "Vertrag" oder in Ihrer Rechnung.