Gemäß des Beschlusses BK7-17-026 der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sind Netzbetreiber verpflichtet, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Messstellenbetreibern einen Abschluss des Vertrages in Textform zu ermöglichen.
Unser aktuelles Kontaktdatenblatt und das Zertifikat für die Netznutzung Gas sind unter Netznutzung - Verträge veröffentlicht.