Der Grundversorger ist laut Energiewirtschaftsgesetz das Energieversorgungsunternehmen, welches in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom/Gas versorgt.
Alle Haushalte bekommen zunächst Energie in Form der Grundversorgung vom Grundversorger, sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten besteht.