Falls es zu einer Preisanpassung nach den Regelungen des EnSiG kommt, werden wir Ihren Abschlag erhöhen und Sie erhalten eine neue Abschlagsrechnung. Damit verteilen sich die Mehrkosten auf den monatlichen Betrag und wir vermeiden so für Sie eine deutlich höhere Nachzahlung.
Grundlage für Ihren neuen monatlichen Abschlag sind Ihr voraussichtlicher Verbrauch bis zur nächsten Jahresrechnung und die gültigen Preise.
Weil der Gasverbrauch über das Jahr sehr unterschiedlich ist, können auch bei gleichem Jahresverbrauch Abschläge – je nach Zeitpunkt der Jahresrechnung und Beginn der Preisänderung sehr unterschiedlich ausfallen.